Liebe Vereinsmitglieder,
es gibt gute Nachrichten für unseren Sportbetrieb! Die Hessische Landesregierung hat neue Lockerungen beschlossen.
Bislang sah die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ein Verbot von Zuschauern bei Sportveranstaltungen sowie ein Verbot bei der Nutzung von Vereinsräumen vor. Mit der neuen Verordnung hat das Land Hessen diese Verbote gekippt und weitere Lockerungen beschlossen, die mit dem 6. Juli in Kraft treten und vorerst bis 16. August gelten.
Die Lockerungen zum Sportbetrieb im Überblick:
Der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel erlaubt. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. DieTeilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen (siehe § 1 Abs. 2b).
Vereins- und Versammlungsräume können nun wieder genutzt werden.
Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern
Die Verhaltensregeln für die Tennisanlage wurden entsprechend angepasst.
Es dürfen nunmehr wieder Zuschauer und Gäste auf die Anlage und unser Aufenthaltsraum darf wieder genutzt werden.Damit die Abstandsregel gut eingehalten werden kann, sollen sich weiterhin höchstens 2 Personen in den Duschen und Umkleiden aufhalten.
Die aktuelle Fassung ist als Anlage beigefügt und wurde auf der Anlage ausgehängt. Die Hinweise zum geschlossenen Aufenthaltsraum werden entfernt.
Weiterhin bleibt wichtig, dass ihr das Abstandsgebot einhaltet und alle, die sich auf der Anlage aufhalten, zum Zwecke einer -hoffentlich nicht notwendigen- Nachverfolgung die ausliegenden Zettel mit Name, Datum und Aufenthaltszeit ausfüllen und in den Briefkasten einwerfen.
Euer Vorstand
TC 75 Groß-Bieberau